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Der 1. Schultag ist der 14. Sept.
2010
8.15 Uhr:
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen
in der Martin-Luther-Kirche
8.00 Uhr:
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen
in der Auferstehungs-Kirche
ca. 8.45 Uhr:
Begrüßung der Schulneulinge in den Foyers der beiden Schulhäuser |
1. Beginn
der Schulpflicht
Aus dem
Kultusministerium:
"Einschulung zum Schuljahr 2010/11
Die Bayerische Staatsregierung sieht vor, den Stichtag der
Einschulung zu ändern. Es ist zu beobachten, dass viele Eltern von Kindern,
die im Oktober und November geboren wurden und damit grundsätzlich
schulpflichtig wären, von der bestehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch
machen und ihre Kinder erst ein Jahr später zur Schule anmelden.
Dementsprechend ist es geplant, die Regelung so anzupassen, dass alle
Kinder, die bis 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.
Zur Umsetzung ist eine Änderung von Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über
das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erforderlich. Ein
entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird eingeleitet. Ab 1.August 2010
soll die Neuregelung in Kraft treten; sie beträfe somit die Einschulung zum
Schuljahr 2010/11 (d.h. zum Schuljahr 2010/11 sollen Kinder schulpflichtig
werden, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden).
Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder
um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen. Kinder, die im
Oktober, November und Dezember 2004 geboren wurden und deshalb von der
Umstellung direkt betroffen sind, wird aus dieser Änderung kein Nachteil
erwachsen. Bei einer vorzeitigen Einschulung wird hier der Elternwille in
besonderem Maße berücksichtigt."
"Ab 1. August 2010 soll die Neuregelung
in Kraft treten und rückwirkend für das Schuljahr 2010/11 wirken.
Oktober-, November- und Dezembergeborene werden demnach nicht schulpflichtig
sein; eine Rücktrittsmöglichkeit für diese Kinder ist nicht mehr
erforderlich. Die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher
einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen."
http://www.km.bayern.de/km/aktuelles/08313/index.shtml
Für das kommende Schuljahr bedeutet dies also: Stichtag ist der 30.September.
Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, sind dann
schulpflichtig.
Kinder die nach dem 30.
September geboren werden, können
auf Antrag der Eltern eingeschult werden.
2. Vorzeitige
Schulaufnahme Vorzeitig
kann ein Kind eingeschult werden, wenn es auf Grund der körperlichen,
sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am
Unterricht teilnehmen wird;
bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist ein
schulpsychologisches Gutachten erforderlich."
3. Aufnahme
in die Grundschule (Übersicht)
Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2010/11
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Beginn
der Schulpflicht:
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a) regulär:
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geboren bis 30. 9.
2004
für alle
Kinder
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b) auf Antrag:
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geboren ab 1. 10.
2004
auf Antrag
der Eltern
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| im
Vorjahr zurückgestellt |
regulär
schulpflichtig |
auf
Antrag
schulpflichtig |
auf
Antrag
schulpflichtig
mit Gutachten |
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Geburtsdatum
01.10.02
- 31.10.2003 |
Geburtsdatum
01.11.2003
- 30.9.2004 |
Geburtsdatum
01.10.2004
-
31.12.2004 |
Geburtsdatum
ab
01.01.2005
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Die Zurückstellungist
nur einmal und
nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht,
die Überweisung an eine Förderschule zu
beantragen.
Vor der
Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.“
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Ein Kind, …, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme
in
die Grundschule zurückgestellt werden, wenn
auf Grund der körperlichen oder geistigen
Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit
Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Die Zurückstellung soll vor Aufnahme
des
Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis
zum 30. November zulässig, wenn sich erst
innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das
Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
Die Zurückstellung ist nur einmal und nur
dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die
Überweisung an eine Förderschule zu beantragen.
Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu
hören.
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...
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..
ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich
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Rechtsgrundlage
Bay EUG:
Art.37Abs.2 |
Rechtsgrundlage
Bay EUG:
Art.37Abs.1 |
...
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Rechtsgrundlage:
BayEUG Art. 37 Abs. 1
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| ... |
VSO § 2 Abs. 4:
Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der
Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung
der Schulfähigkeit verlangen.
Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind
nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.“ |
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4.
Tag der Schuleinschreibung
Schuleinschreibung
ist am 23. März 2010 in allen Würzburger
Schulen:
Bitte
kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind
zur Schuleinschreibung:
Bringen
Sie bitte folgende Unterlagen
mit:
·
Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
·
Bescheinigung des Seh- und Hörtests oder U9
·
Ggf. Sorgerechtsbeschluss
Wenn
es organisatorisch möglich ist, berücksichtigen wir gerne Wünsche,
mit welchen befreundeten Kindern Ihr Kind eine gemeinsame Klasse besuchen möchte.
Bei der Schuleinschreibung können sie 1-2 Namen befreundeter Kinder nennen.
Falls
Ihr Kind bekenntnislos
ist, können Sie bei der Schuleinschreibung entscheiden, ob Ihr Kind den
Ethikunterricht besuchen wird oder am konfessionellen Religionsunterricht
teilnehmen soll (evangelisch oder katholisch). In diesem Fall ist ein Antrag
erforderlich.
Am
Tag der Schuleinschreibung findet kein Einschulungstest statt.
Wir
kooperieren eng mit folgenden Kindergärten: Unsere liebe Frau, Sternschnuppe,
Marien-Verein, St. Alfons, Maria Ward, St. Hildegard, St. Stephan, St. Johannis,
Wildwuchs
Die Vorschüler dieser Einrichtungen dürfen schon vor Beginn des Schuljahres
einmal Schulluft schnuppern. Den Termin für die Schnupperstunde
erfahren Sie in Ihrem Kindergarten oder über das Schulsekretariat.
Falls
Ihr Kind keine dieser Einrichtungen besucht, melden Sie sich bitte im
Sekretariat. Wir bieten auch Ihrem Kind einen Schnuppertermin an.
Gastschulanträge
Als
staatliche Volksschule unterliegen wir der Sprengelbindung. Alle Schüler des
Schulsprengels sind der Goethe-Kepler-Grundschule zugewiesen.
Ein
Gastschulantrag ist erforderlich, wenn
-
Sie
Ihr Kind bei uns anmelden möchten, obwohl Sie außerhalb des Sprengels
wohnen
-
Sie
im Schulsprengel wohnen und Ihr Kind in eine andere Schule besuchen soll.
Der
Gastschulantrag muss spätestens am Tag der Einschulung an der zuständigen
Sprengelschule gestellt werden.
Die Gründe für den Wechsel des Schulsprengels müssen bei der Antragstellung
genannt und belegt werden, z. B.:
-
bevorstehender
Umzug in den gewünschten Schulsprengel (Mietvertrag oder ähnliches
vorlegen)
-
Ihr
Kind besucht einen Hort/Mittagsbetreuung im Sprengel der gewünschten Schule
(Anmeldung vorlegen)
-
Ihr
Kind kann nach dem Unterricht nicht von Ihnen betreut werden und wird von
einer Person im gewünschten Schulsprengel betreut (Bescheinigung mit Ihren
Arbeitszeiten und Anschrift der betreuenden Person vorlegen)
Das Gebiet, das innerhalb der
im Folgenden genannten
Straßen liegt, ist unser Schulsprengel.
Die Anwohner dieser Straßen gehören – soweit nicht anders angegeben –
nicht mehr zum Schulsprengel:
Rottendorfer Straße – Am Galgenberg –
Stadtgrenze gegen Gerbrunn und Randersacker – Randersackerer Str.
– Kantstraße –
Fichtestraße( incl.) – Göbelslehenstraße (incl.)–
Riemenschneiderstraße (incl.)– Friedrich-Ebert-Ring (Nr. 1 – 12 + 32 –
40) – Rottendorfer Straße
Wir sind stolz auf unseren
aktiven Förderverein,
der das Angebot der Schule bereichert und unsere Interessen vertritt. Nutzen Sie
am Tag der Einschulung die Gelegenheit, sich zu informieren und Mitglied zu
werden!
5.
Was ist noch wichtig?
- Schulwegtraining:
Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals den Schulweg
ab.
Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten
im Straßenverkehr.
Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen
kann.
Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und
Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
- Links- oder Rechtshänder?
Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet,
sollten Sie die Schule darüber informieren. Wenn Ihr Kind
Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der
linken Hand das Schreiben erlernen.
| 6. Infoabend
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Für die
Eltern der Schulanfänger 2010 findet am
2. März
2010
im Goethe-Schulhaus ein Info-Abend statt.
Dazu laden wir Sie herzlich ein.
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