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Infoabend am 2.März 2010 um 20.00 Uhr im Goethe-Schulhaus

 

Hinweise:

Der 1. Schultag ist der 14. Sept. 2010

8.15 Uhr: 
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen 
in der Martin-Luther-Kirche  

8.00 Uhr: 
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen 
in der Auferstehungs-Kirche 

ca. 8.45 Uhr:
Begrüßung der Schulneulinge in den Foyers der beiden Schulhäuser

 

1. Beginn der Schulpflicht

Aus dem Kultusministerium:

"Einschulung zum Schuljahr 2010/11

Die Bayerische Staatsregierung sieht vor, den Stichtag der Einschulung zu ändern. Es ist zu beobachten, dass viele Eltern von Kindern, die im Oktober und November geboren wurden und damit grundsätzlich schulpflichtig wären, von der bestehenden Rücktrittsmöglichkeit Gebrauch machen und ihre Kinder erst ein Jahr später zur Schule anmelden. Dementsprechend ist es geplant, die Regelung so anzupassen, dass alle Kinder, die bis 30.September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind.

Zur Umsetzung ist eine Änderung von Art. 37 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) erforderlich. Ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren wird eingeleitet. Ab 1.August 2010 soll die Neuregelung in Kraft treten; sie beträfe somit die Einschulung zum Schuljahr 2010/11 (d.h. zum Schuljahr 2010/11 sollen Kinder schulpflichtig werden, die bis zum 30.09.2004 geboren wurden).

Die Möglichkeiten, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen. Kinder, die im Oktober, November und Dezember 2004 geboren wurden und deshalb von der Umstellung direkt betroffen sind, wird aus dieser Änderung kein Nachteil erwachsen. Bei einer vorzeitigen Einschulung wird hier der Elternwille in besonderem Maße berücksichtigt."

"Ab 1. August 2010 soll die Neuregelung in Kraft treten und rückwirkend für das Schuljahr 2010/11 wirken. Oktober-, November- und Dezembergeborene werden demnach nicht schulpflichtig sein; eine Rücktrittsmöglichkeit für diese Kinder ist nicht mehr erforderlich. Die Möglichkeit, Kinder auf Antrag der Eltern früher einzuschulen oder um ein Jahr zurückzustellen, werden weiterhin bestehen."

http://www.km.bayern.de/km/aktuelles/08313/index.shtml


Für das kommende Schuljahr bedeutet dies also: Stichtag ist der 30.September. Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, sind dann schulpflichtig.
Kinder die nach dem 30. September geboren werden, können auf Antrag der Eltern eingeschult werden.  

 

2. Vorzeitige Schulaufnahme

Vorzeitig kann ein Kind eingeschult werden,  wenn es auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird;
bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich."

 

3. Aufnahme in die Grundschule (Übersicht)

Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2010/11

Beginn der Schulpflicht:

a) regulär:

geboren bis 30. 9. 2004 
für alle Kinder

 

b) auf Antrag:

geboren ab 1. 10. 2004
auf Antrag der Eltern

 
im Vorjahr zurückgestellt regulär schulpflichtig auf Antrag 
schulpflichtig
auf Antrag
schulpflichtig
mit Gutachten

Geburtsdatum  

01.10.02 - 31.10.2003

Geburtsdatum  

01.11.2003 - 30.9.2004

Geburtsdatum

01.10.2004 - 31.12.2004

Geburtsdatum

ab 01.01.2005

 

Die Zurückstellungist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. 

Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören.“

 

 

Ein Kind, …, kann für ein Schuljahr von der Aufnahme in die Grundschule zurückgestellt werden, wenn auf Grund der körperlichen oder geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass es nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann. 

Die Zurückstellung soll vor Aufnahme des Unterrichts verfügt werden; sie ist noch bis zum 30. November zulässig, wenn sich erst innerhalb dieser Frist herausstellt, dass das Kind nicht mit Erfolg am Unterricht teilnehmen kann.
  
Die Zurückstellung ist nur einmal und nur dann zulässig, wenn kein Anlass besteht, die Überweisung an eine Förderschule zu beantragen. 

Vor der Entscheidung hat die Schule die Erziehungsberechtigten zu hören. 

 

...

.. ein schulpsychologisches Gutachten ist erforderlich

 

 

Rechtsgrundlage 
Bay EUG:
Art.37Abs.2
Rechtsgrundlage 
Bay EUG:
Art.37Abs.1
... Rechtsgrundlage:
BayEUG Art. 37 Abs. 1
...

VSO § 2 Abs. 4: 

Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. 

Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.“


4. Tag der Schuleinschreibung

Schuleinschreibung ist am 23. März 2010 in allen Würzburger Schulen:

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung:

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

·         Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
·         Bescheinigung des Seh- und Hörtests oder U9
·         Ggf. Sorgerechtsbeschluss

Wenn es organisatorisch möglich ist, berücksichtigen wir gerne Wünsche, mit welchen befreundeten Kindern Ihr Kind eine gemeinsame Klasse besuchen möchte. Bei der Schuleinschreibung können sie 1-2 Namen befreundeter Kinder nennen.

Falls Ihr Kind bekenntnislos ist, können Sie bei der Schuleinschreibung entscheiden, ob Ihr Kind den Ethikunterricht besuchen wird oder am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen soll (evangelisch oder katholisch). In diesem Fall ist ein Antrag erforderlich.

Am Tag der Schuleinschreibung findet kein Einschulungstest statt.

Wir kooperieren eng mit folgenden Kindergärten: Unsere liebe Frau, Sternschnuppe, Marien-Verein, St. Alfons, Maria Ward, St. Hildegard, St. Stephan, St. Johannis, Wildwuchs 
Die Vorschüler dieser Einrichtungen dürfen schon vor Beginn des Schuljahres einmal Schulluft schnuppern. Den Termin für die
Schnupperstunde erfahren Sie in Ihrem Kindergarten oder über das Schulsekretariat.

Falls Ihr Kind keine dieser Einrichtungen besucht, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Wir bieten auch Ihrem Kind einen Schnuppertermin an.

Gastschulanträge

Als staatliche Volksschule unterliegen wir der Sprengelbindung. Alle Schüler des Schulsprengels sind der Goethe-Kepler-Grundschule zugewiesen.

Ein Gastschulantrag ist erforderlich, wenn

  • Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, obwohl Sie außerhalb des Sprengels wohnen

  • Sie im Schulsprengel wohnen und Ihr Kind in eine andere Schule besuchen soll.

Der Gastschulantrag muss spätestens am Tag der Einschulung an der zuständigen Sprengelschule gestellt werden.
Die Gründe für den Wechsel des Schulsprengels müssen bei der Antragstellung genannt und belegt werden, z. B.:

  • bevorstehender Umzug in den gewünschten Schulsprengel (Mietvertrag oder ähnliches vorlegen)

  • Ihr Kind besucht einen Hort/Mittagsbetreuung im Sprengel der gewünschten Schule (Anmeldung vorlegen)

  • Ihr Kind kann nach dem Unterricht nicht von Ihnen betreut werden und wird von einer Person im gewünschten Schulsprengel betreut (Bescheinigung mit Ihren Arbeitszeiten und Anschrift der betreuenden Person vorlegen)

 

Das Gebiet, das innerhalb der im Folgenden  genannten  Straßen liegt, ist unser Schulsprengel. Die Anwohner dieser Straßen gehören – soweit nicht anders angegeben – nicht mehr zum Schulsprengel:
Rottendorfer Straße – Am Galgenberg  – Stadtgrenze gegen Gerbrunn und Randersacker – Randersackerer Str.  – Kantstraße  – Fichtestraße( incl.) – Göbelslehenstraße  (incl.)– Riemenschneiderstraße (incl.)– Friedrich-Ebert-Ring (Nr. 1 – 12 + 32 – 40) – Rottendorfer Straße

 

Wir sind stolz auf unseren aktiven Förderverein, der das Angebot der Schule bereichert und unsere Interessen vertritt. Nutzen Sie am Tag der Einschulung die Gelegenheit, sich zu informieren und Mitglied zu werden!

5. Was ist noch wichtig?

  • Schulwegtraining:
    Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals  den Schulweg ab.
    Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
    Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
    Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
  • Links- oder Rechtshänder?
    Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule  darüber informieren.  Wenn Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.
6. Infoabend

Für die Eltern der Schulanfänger 2010 findet 

          am 2. März 2010
         
im Goethe-Schulhaus ein Info-Abend statt.
Dazu laden wir Sie herzlich ein.

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