Home ] Nach oben ]

                    

Home ] Nach oben ] Über uns ] Aktivitäten ] Geistesblitz ] Kontakt ] Links ] Impressum ] Intern ]

 


 

 

 

Infoabend am 6.März 2012 um 20.00 Uhr im Goethe-Schulhaus
Einladung hier klicken

 

Hinweise:

Der 1. Schultag ist der 13. Sept. 2012

8.15 Uhr: 
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen 
in der Martin-Luther-Kirche  

8.00 Uhr: 
Gottesdienst für die Schulanfänger und ihre Angehörigen 
in der Auferstehungs-Kirche 

ca. 8.45 Uhr:
Begrüßung der Schulneulinge in den Foyers der beiden Schulhäuser

 

1. Beginn der Schulpflicht

Aus dem Kultusministerium:

Einschulung zum Schuljahr 2011/12

"In Bayern gilt seit dem 1. August 2010, dass alle Kinder, die bis zum 30. September sechs Jahre alt werden, schulpflichtig sind. Das bedeutet, dass Oktober-, November- und Dezembergeborene nicht eingeschult werden. Ihnen wird aber aus dieser Regelung kein Nachteil erwachsen, denn der Wunsch der Eltern nach einer vorzeitigen Einschulung wird hier in besonderem Maße berücksichtigt. Die letzte Entscheidung über eine Aufnahme in die Schule trägt die Schulleitung."

http://www.km.bayern.de/eltern/schularten/grundschule.html

 

2. Vorzeitige Schulaufnahme

Vorzeitig kann ein Kind eingeschult werden,  wenn es auf Grund der körperlichen, sozialen und geistigen Entwicklung zu erwarten ist, dass das Kind mit Erfolg am Unterricht teilnehmen wird;
bei Kindern, die nach dem 31. Dezember sechs Jahre alt werden, ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich."

 

3. Aufnahme in die Grundschule (Übersicht)

Aufnahme in die Grundschule zum Schuljahr 2011/12

Beginn der Schulpflicht:

a) regulär:

geboren bis 30. 9. 2006 
für alle Kinder

 

b) auf Antrag:

geboren ab 1. 10. 2006
auf Antrag der Eltern

 
im Vorjahr zurückgestellt regulär schulpflichtig auf Antrag 
schulpflichtig
auf Antrag
schulpflichtig
mit Gutachten

 

Geburtsdatum  
01.10.04 - 30.9.2005

Geburtsdatum  
01.10.2005 - 30.9.2006

Geburtsdatum
01.10.2006 - 31.12.2006


Geburtsdatum
ab 01.01.2007

...

VSO § 26 Abs. 3 und 4: 

Über die Aufnahme in eine öffentliche Volksschule entscheidet der Schulleiter; er kann die Teilnahme an einem Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit verlangen. 

Ein Antrag auf vorzeitige Einschulung nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG ist spätestens bei der Schulanmeldung zu stellen.  
Die Erziehungsberechtigten können ein auf Antrag aufgenommenes Kind nach dem 31. Juli nicht mehr abmelden.


4. Tag der Schuleinschreibung

Schuleinschreibung ist am 27. März 2012 in allen Würzburger Schulen.

Bitte kommen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind zur Schuleinschreibung.

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

·         Geburtsurkunde oder Familienstammbuch
·         Bescheinigung des Seh- und Hörtests oder U9
·         Ggf. Sorgerechtsbeschluss

Wenn es organisatorisch möglich ist, berücksichtigen wir gerne Wünsche, mit welchen befreundeten Kindern Ihr Kind eine gemeinsame Klasse besuchen möchte. Bei der Schuleinschreibung können sie 1-2 Namen befreundeter Kinder nennen.

Falls Ihr Kind bekenntnislos ist, können Sie bei der Schuleinschreibung entscheiden, ob Ihr Kind den Ethikunterricht besuchen wird oder am konfessionellen Religionsunterricht teilnehmen soll (evangelisch oder katholisch). In diesem Fall ist ein Antrag erforderlich.

Am Tag der Schuleinschreibung findet kein Einschulungstest statt.

Wir kooperieren eng mit folgenden Kindergärten: Unsere liebe Frau, Sternschnuppe, Marien-Verein, St. Alfons, Maria Ward, St. Hildegard, St. Stephan, St. Johannis, Wildwuchs 
Die Vorschüler dieser Einrichtungen dürfen schon vor Beginn des Schuljahres einmal Schulluft schnuppern. Den Termin für die
Schnupperstunde erfahren Sie in Ihrem Kindergarten oder über das Schulsekretariat.

Falls Ihr Kind keine dieser Einrichtungen besucht, melden Sie sich bitte im Sekretariat. Wir bieten auch Ihrem Kind einen Schnuppertermin an.

Gastschulanträge

Als staatliche Volksschule unterliegen wir der Sprengelbindung. Alle Schüler des Schulsprengels sind der Goethe-Kepler-Grundschule zugewiesen.

Ein Gastschulantrag ist erforderlich, wenn

  • Sie Ihr Kind bei uns anmelden möchten, obwohl Sie außerhalb des Sprengels wohnen

  • Sie im Schulsprengel wohnen und Ihr Kind in eine andere Schule besuchen soll.

Der Gastschulantrag muss spätestens am Tag der Einschulung an der zuständigen Sprengelschule gestellt werden.
Die Gründe für den Wechsel des Schulsprengels müssen bei der Antragstellung genannt und belegt werden, z. B.:

  • bevorstehender Umzug in den gewünschten Schulsprengel (Mietvertrag oder ähnliches vorlegen)

  • Ihr Kind besucht einen Hort/Mittagsbetreuung im Sprengel der gewünschten Schule (Anmeldung vorlegen)

  • Ihr Kind kann nach dem Unterricht nicht von Ihnen betreut werden und wird von einer Person im gewünschten Schulsprengel betreut (Bescheinigung mit Ihren Arbeitszeiten und Anschrift der betreuenden Person vorlegen)

 

Das Gebiet, das innerhalb der im Folgenden  genannten  Straßen liegt, ist unser Schulsprengel. Die Anwohner dieser Straßen gehören – soweit nicht anders angegeben – nicht mehr zum Schulsprengel:
Rottendorfer Straße – Am Galgenberg  – Stadtgrenze gegen Gerbrunn und Randersacker – Randersackerer Str.  – Kantstraße  – Fichtestraße( incl.) – Göbelslehenstraße  (incl.)– Riemenschneiderstraße (incl.)– Friedrich-Ebert-Ring (Nr. 1 – 12 + 32 – 40) – Rottendorfer Straße

 

Wir sind stolz auf unseren aktiven Förderverein, der das Angebot der Schule bereichert und unsere Interessen vertritt. Nutzen Sie am Tag der Einschulung die Gelegenheit, sich zu informieren und Mitglied zu werden!

5. Was ist noch wichtig?

  • Schulwegtraining:
    Gehen Sie noch vor dem ersten Schultag mit den Kindern mehrmals  den Schulweg ab.
    Machen Sie auf Gefahrenquellen aufmerksam, üben Sie das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
    Überzeugen Sie sich davon, dass das Kind den Schulweg sicher alleine bewältigen kann.
    Sicherlich wird es Möglichkeiten geben, zusammen mit anderen Eltern und Kindern einen gemeinsamen Schulweg zu finden.
  • Links- oder Rechtshänder?
    Wenn Sie beobachten, dass Ihr Kind vorwiegend mit der linken Hand arbeitet, sollten Sie die Schule  darüber informieren.  Wenn Ihr Kind Linkshänder ist, darf es selbstverständlich auch in der Schule mit der linken Hand das Schreiben erlernen.
6. Infoabend

Für die Eltern der Schulanfänger 2012 findet 

          am 6. März 2012
         
im Goethe-Schulhaus ein Info-Abend statt.
Dazu laden wir Sie herzlich ein.

Seitenanfang