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Übertritt

 


Aufnahme in die öffentlichen und privaten Realschulen für das Schuljahr 2010/2011

Die Schüler sind bei der Realschule anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5 der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 10. bis 14. Mai 2010;

Für die Schulen ist es ... hilfreich, wenn eine Voranmeldung erfolgt.

Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer Termin vereinbart.

An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt.

 

 
 

Termine für die Anmeldung an den Gymnasien für das Schuljahr 2010/2011

Neuanmeldungen für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den Gymnasien vom 10. bis 14. Mai 2010 entgegengenommen. An den staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen entgegenzunehmen.

Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich, wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.

Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom 18. bis 20. Mai 2010 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle, insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers, richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 einen weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den Zeitplan selbst.

Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§ 26-27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO neu) sowie nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) in der jeweils gültigen Fassung.

Zitat: http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/termine/allgemein/

 

 
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