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Aufnahme in die öffentlichen und
privaten Realschulen für das Schuljahr 2010/2011
Die Schüler sind bei der Realschule
anzumelden, in die sie aufgenommen werden sollen. Anzumelden sind
a) Schüler der Grund- bzw. Hauptschule, die in die Jahrgangsstufe 5
der Realschule aufgenommen werden wollen, in der Zeit vom 10. bis 14.
Mai 2010;
Für die Schulen ist es ... hilfreich, wenn eine Voranmeldung erfolgt.
Die örtlichen Anmeldetermine werden von den Schulen festgelegt. An
Orten mit mehreren öffentlichen Realschulen wird ein gemeinsamer
Termin vereinbart.
An den staatlichen Realschulen können spätere Anmeldungen in der
Regel nicht berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Realschulen
ist es freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche
Anmeldungen entgegenzunehmen.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom
18. bis 20. Mai 2010 statt.
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Termine für die Anmeldung an den
Gymnasien für das Schuljahr 2010/2011
Neuanmeldungen für die Aufnahme in die
Jahrgangsstufe 5 der Gymnasien in achtjähriger Form und in die
Jahrgangsstufe 7 der Musischen Gymnasien in Kurzform werden von den
Gymnasien vom 10. bis 14. Mai 2010 entgegengenommen. An den
staatlichen Gymnasien können spätere Anmeldungen in der Regel nicht
mehr berücksichtigt werden. Den nichtstaatlichen Gymnasien ist es
freigestellt, im Rahmen des Möglichen nachträgliche Anmeldungen
entgegenzunehmen.
Schüler, die gemäß dem Übertrittszeugnis nicht für den
Bildungsweg des Gymnasiums geeignet sind, deren Eltern aber den Übertritt
an ein Gymnasium wünschen, unterziehen sich dem Probeunterricht, und
zwar an der Schule, an der sie angemeldet wurden, oder an einem
Gymnasium, mit dem die aufnehmende Schule den Probeunterricht
gemeinsam durchführt. Ausnahmen von dieser Bestimmung sind möglich,
wenn Schüler in eine Schule eintreten wollen, die nicht in der Nähe
des Wohnsitzes liegt. In diesem Fall kann der Schüler am
Probeunterricht des nächst gelegenen Gymnasiums teilnehmen, wenn
dieses und auch die aufnehmende Schule einverstanden sind.
Der Probeunterricht (soweit ein solcher erforderlich ist) findet vom
18. bis 20. Mai 2010 statt und wird im schriftlichen Teil mit zentral
gestellten Aufgaben durchgeführt. Für begründete Ausnahmefälle,
insbesondere bei schulärztlich nachgewiesener Erkrankung des Schülers,
richtet der Schulleiter zu Beginn des Schuljahres 2010/2011 einen
weiteren Probeunterricht ein. Der Probeunterricht soll für mehrere
benachbarte Gymnasien gemeinsam durchgeführt werden. Der
Ministerialbeauftragte kann hierzu Anordnungen treffen. Die Aufnahmeprüfungen
für die höheren Jahrgangsstufen finden in der Regel in den letzten
Tagen der Sommerferien statt; dafür bestimmen die Schulen den
Zeitplan selbst.
Die Durchführung des Aufnahmeverfahrens richtet sich nach den §§
26-27 der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO neu) sowie
nach § 29 der Schulordnung für die Volksschulen in Bayern (VSO) in
der jeweils gültigen Fassung.
Zitat: http://www.km.bayern.de/km/rat_auskunft/termine/allgemein/
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