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"Die erste
Schulwahl nach der Grundschule bedeutet keine abschließende
Entscheidung über die schulische Laufbahn des Kindes. Das bayerische
Schulsystem eröffnet jeder Schülerin und jedem Schüler einen
individuellen Bildungsweg. Im Laufe eines Schullebens können sich
Leistungen von Kindern und Jugendlichen ändern. Jeder Schüler erhält
deshalb regelmäßig die Möglichkeit, seinen Bildungsweg neuen
Gegebenheiten und Zielen anzupassen. Dies vermeidet Unter- oder Überforderung
und macht den Schulerfolg wahrscheinlich. Alle Schulen in Bayern bieten
mehrere Möglichkeiten, um Schulabschlüsse zu erreichen. Grundsätzlich
gilt: Mit jedem erreichten Abschluss steht der Weg zum nächsthöheren
schulischen Ziel offen. Nach dem Prinzip der Durchlässigkeit ermöglicht
jede weiterführende Schule den mittleren Schulabschluss.
Aufnahmebedingungen geben Orientierung
Eltern haben das Recht, den Bildungsweg ihres Kindes aktiv
mitzugestalten. Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende
Schule ist dabei keine endgültige Entscheidung über den zu
erreichenden Schulabschluss. Für die einzelnen Schularten gibt es
Aufnahmebedingungen. Die Aufnahmebedingungen sollen Eltern helfen, den
aktuell richtigen Weg für ihr Kind zu finden. Beim Übertritt von der
Grundschule betreffen diese Bedingungen vor allem die Leistungen des
Kindes in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und
Sachunterricht. Sie stellen sicher, dass dem Kind künftig nichts
abverlangt wird, was es momentan nicht leisten kann. Die
Aufnahmebedingungen klären also, welches Anforderungsprofil und damit
welche Schulart dem Kind am ehesten entspricht.
Erfolgserlebnisse motivieren
Eltern sollten für ihr Kind das Anforderungsprofil wählen, das
Erfolgserlebnisse wahrscheinlich macht. Mit dem Zutrauen in die eigene
Leistungsfähigkeit lassen sich im differenzierten Schulsystem Bayerns
Schritt für Schritt weitere Abschlüsse erzielen.
Kind- und begabungsgerechte Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens
in Bayern
Die in Bayern praktizierte Differenzierung in unterschiedliche Bildungsgänge
nach Jahrgangsstufe 4 ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass
Kinder möglichst begabungsgerecht gefördert werden können.
Dem in Art. 128 der Bayerischen Verfassung verankerten Anspruch jedes
Einzelnen auf eine seinen erkennbaren Fähigkeiten angepasste Ausbildung
kann so am besten entsprochen werden.
Die Qualität eines differenzierten Schulsystems manifestiert sich
gerade an den Schnittstellen zwischen den Schularten. Der Bayerische
Ministerrat hat deshalb in seiner Sitzung am 03. März 2009 mit der
Zielsetzung der Verbesserung der Talentausschöpfung und der
Chancengerechtigkeit eine kind– und begabungsgerechte
Weiterentwicklung des Übertrittsverfahrens von der Grundschule an die
weiterführenden Schularten (Mittelschule, Realschule und Gymnasium)
beschlossen."
http://www.km.bayern.de/schueler/schularten/uebertritt-schulartwechsel.html
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