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Hort |
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Goethe-Kepler-Schule
von-Luxburg-Str.3
97074 Würzburg
Telefon/Fax: 0931/7953385
e-mail: hort-goetheschule@web.de |
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Der
Schülerhort an der
Goethe-Schule ist eine familienunterstützende Einrichtung
für Kinder der
1.
– 4. Klasse.
Die
Erziehung im Hort fördert neben den schulischen Leistungen, auch die
Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit.
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Träger:
Weltweite
Kinderhilfe e.V.
Kühlenbergstraße 25
97078 Würzburg
Telefon: 0931/23028
www.weltweite-kinderhilfe.de
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Personal:
3 Erzieherinnen
Gruppenstärke:
max. 25 Kinder der 1.- 4. Klasse
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Öffnungszeiten:
Mo-Do
10.30-17.00 Uhr an allen Schultagen
Fr
10.30-16.30
Uhr an allen Schultagen
Mo-Do 08.00-15.00 Uhr
an schulfreien Tagen
Fr
08.00- 15.00 Uhr an
schulfreien Tagen
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Ferienregelung:
Die
30 Schließtage werden am Anfang des Schuljahres festgelegt und 5
Fortbildungstage des Personals.
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Räumlichkeiten:
3
Gruppenzimmer
1 Teeküche/Büro
1 Waschraum mit Personaltoilette
Außerdem
stehen den Kindern ein Klassenzimmer für die
Hausaufgaben, Toiletten, eine Turnhalle, ein Sportplatz und der
Pausenhof zur Verfügung.
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Tagesablauf:
Die
Kinder kommen je nach Klassenstufe zwischen
11.20 und 13.00 Uhr
aus der Schule.
Bis
13.00 Uhr Freispielzeit
13.00-13.30 Uhr gemeinsames Mittagessen
13.30-14.00 Uhr Freispielzeit
14.00-15.00 Uhr Hausaufgabenzeit
15.00-16.30 Uhr Freizeitangebot
ab 16.30
Uhr Abholzeit
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Wochenplan:
Montag:
Projekte
Dienstag: Bewegungsangebot
Mittwoch: Projekte
Donnerstag: Kinderkonferenz
Freitag:
Kreativangebot
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Hortbeitrag/Essensgeld:
Der
Hortbeitrag/Essensgeld ist für
zehn Monate zu entrichten. Die Beitragshöhe/Essensgeld wird jährlich
überprüft und ggf. neu festgelegt. Der Betrag ist monatlich per
Einzugsermächtigung zu entrichten.
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Buchungszeiten/Hortbeitrag:
·
20
Wochenstunden
120 € monatlich
·
25
Wochenstunden
125 € monatlich
Essensgeld:
Es
besteht die Möglichkeit eines warmen Mittagessens:
66,50 €
monatlich *
Spielgeld:
25 € im Jahr
*vorbehaltlich Erhöhung der Lieferanten
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Anmeldeverfahren:
Die
Anmeldungsfrist für das kommende Schuljahr, ist für Kinder die den
Hort bereits besuchen in der
1. – 2. Märzwoche.
Danach
können Kinder angemeldet werden, die den Hort noch nicht besucht haben.
Hierzu
benötigen wir Auskünfte über das aufzunehmende Kind (z.B.
Besonderheiten, Allergien,…..) und der Erziehungsberechtigten.
Wichtig:
Die Anmeldung gilt immer nur für ein Schuljahr und muß jährlich neu
erfolgen.
Sollte
Ihr Kind an einem Tag den Hort nicht besuchen (Krankheit,…….) bitten
wir Sie, Ihr Kind bis 11.30 Uhr zu entschuldigen.
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Telefonzeiten:
10.30 -11.30 Uhr
Außerhalb dieser Zeit können Sie uns eine Nachricht auf dem
Anrufbeantworter hinterlassen.
Kündigung des Hortplatzes:
Der Hortplatz ist nur aus besonderem Grund
(Wegzug,..) kündbar.
Die
Kündigungsfrist beträgt 4Wochen
zum Monatsende und bedarf der Schriftform.
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